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Leiht jemand etwas von seinem Nächsten und es wird beschädigt oder kommt um, ohne dass der Eigentümer dabei ist, so muss er es ersetzen; 14 ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist es ein gemietetes [Tier], so ist es inbegriffen in seiner Miete.

2. Mose 22,13

Parallelstellen - der innere Zusammenhang der Bibel

10 Bibelstellen zu 2. Mose 22,13


Die unterschiedlichen Betonungen, der unterschiedliche Gebrauch eines Wortes, die Gegensätze und jeweiligen Sichtweisen dieser Verse auf die eine Wahrheit, lernen uns echte Weisheit. Die Grundlage dieser Parallelstellensammlung bildet das Werk »Treasury of Scripture Knowledge« (kurz: TSK). Möge es Ihnen zum Segen werden.




Passende Stellen gefunden in: 2. Mose | 3. Mose | 5. Mose | 2. Könige | Nehemia | Psalm | Matthäus | Lukas




33 Wenn jemand eine Zisterne aufdeckt oder eine solche gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Rind oder Esel hinein, so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehs mit Geld zu entschädigen, das tote Tier aber soll ihm gehören.

2. Mose 21,34



0. Stelle: 2. Mose 21,34

9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Vieh zu hüten gibt und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne dass es jemand sieht, so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, dass jener sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten.

2. Mose 22,10



1. Stelle: 2. Mose 22,10

Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll es erstatten; Leben um Leben!

3. Mose 24,18



2. Stelle: 3. Mose 24,18

Dies ist aber die Ordnung des Erlasses: Jeder Schuldherr soll das Darlehen seiner Hand erlassen, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten oder seinen Bruder nicht bedrängen; denn man hat einen Schuldenerlass des HERRN ausgerufen.

5. Mose 15,2



3. Stelle: 5. Mose 15,2

20 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, weder Zins für Geld noch Zins für Speise, noch Zins für irgendetwas, das verzinst werden kann. 21 Dem Fremden darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, damit dich der HERR, dein Gott, segne in allem, was du unternimmst in dem Land, in das du kommst, um es in Besitz zu nehmen.

5. Mose 23,20-21



4. Stelle: 5. Mose 23,20-21

Und es geschah, als einer einen Stamm fällte, da fiel das Eisen ins Wasser. Da schrie er und sprach: O weh, mein Herr! Und es ist noch dazu entliehen!

2. Könige 6,5

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zu 2. Könige 6,5:

»Unsere Verlegenheit ist Gottes Gelegenheit!«



5. Stelle: 2. Könige 6,5

Etliche aber sprachen: Wir haben uns Geld leihen müssen auf unsere Äcker und unsere Weinberge, damit wir dem König die Steuern zahlen können.

Nehemia 5,4



6. Stelle: Nehemia 5,4

Der Gottlose borgt und zahlt nicht zurück; der Gerechte aber ist barmherzig und gibt.

Psalm 37,21



7. Stelle: Psalm 37,21

Gib dem, der dich bittet, und wende dich nicht ab von dem, der von dir borgen will!

Matthäus 5,42



8. Stelle: Matthäus 5,42

Vielmehr liebt eure Feinde und tut Gutes und leiht, ohne etwas dafür zu erhoffen; so wird euer Lohn groß sein, und ihr werdet Söhne des Höchsten sein, denn er ist gütig gegen die Undankbaren und Bösen.

Lukas 6,35



9. Stelle: Lukas 6,35
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Gefundene Verse als Stellenangabe: 2Mo 21,34; 22,10; 3Mo 24,18; 5Mo 15,2; 23,20-21; 2Kö 6,5; Neh 5,4; Ps 37,21; Mt 5,42; Lk 6,35



Bibeltext der Schlachter 2000
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