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Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Halljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israels; 34 aber das Feld des Weideplatzes bei ihren Städten darf nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum.

3. Mose 25,33

Parallelstellen - der innere Zusammenhang der Bibel

6 Bibelstellen zu 3. Mose 25,33


Die unterschiedlichen Betonungen, der unterschiedliche Gebrauch eines Wortes, die Gegensätze und jeweiligen Sichtweisen dieser Verse auf die eine Wahrheit, lernen uns echte Weisheit. Die Grundlage dieser Parallelstellensammlung bildet das Werk »Treasury of Scripture Knowledge« (kurz: TSK). Möge es Ihnen zum Segen werden.





Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt im Land eine Freilassung ausrufen für alle, die darin wohnen. Es ist das Halljahr, in dem jeder bei euch wieder zu seinem Eigentum kommen und zu seiner Familie zurückkehren soll.

3. Mose 25,10



0. Stelle: 3. Mose 25,10

Wenn er ihn aber nicht entschädigen kann, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; dann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.

3. Mose 25,28



1. Stelle: 3. Mose 25,28

20 Und der HERR sprach zu Aaron: In ihrem Land sollst du nichts erben, auch kein Teil unter ihnen haben; denn ich bin dein Teil und dein Erbe inmitten der Kinder Israels! 21 Und siehe, so habe ich den Söhnen Levis alle Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie tun, den Dienst an der Stiftshütte. 22 Darum sollen künftig die Kinder Israels nicht zu der Stiftshütte nahen, damit sie nicht Sünde auf sich laden und sterben; 23 sondern die Leviten sollen den Dienst an der Stiftshütte verrichten, und sie sollen ihre Schuld tragen; das soll eine ewige Ordnung für eure Nachkommen sein; aber sie sollen kein Erbteil besitzen unter den Kindern Israels. 24 Denn den Zehnten der Kinder Israels, den sie dem HERRN als Hebopfer entrichten, habe ich den Leviten als Erbteil gegeben. Darum habe ich zu ihnen gesagt, dass sie kein Erbteil unter den Kindern Israels besitzen sollen.

4. Mose 18,20-24



2. Stelle: 4. Mose 18,20-24

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene Moabs, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: Gebiete den Kindern Israels, dass sie von ihrem Erbbesitztum den Leviten Städte geben, in denen sie wohnen können; dazu sollt ihr den Leviten auch einen Weideplatz rings um die Städte geben, 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Habe und alle ihre Tiere haben können!

4. Mose 35,2



3. Stelle: 4. Mose 35,2

1 Die Priester, die Leviten, der ganze Stamm Levi sollen kein Teil noch Erbe haben mit Israel; sie sollen die Feueropfer des HERRN essen und was Ihm zusteht. 2 Darum soll er kein Erbe unter seinen Brüdern haben, weil der HERR sein Erbe ist, wie er es ihm verheißen hat.

5. Mose 18,1-2



4. Stelle: 5. Mose 18,1-2

Darum soll er kein Erbe unter seinen Brüdern haben, weil der HERR sein Erbe ist, wie er es ihm verheißen hat.

5. Mose 18,2



5. Stelle: 5. Mose 18,2
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Gefundene Verse als Stellenangabe: 3Mo 25,10.28; 4Mo 18,20-24; 35,2; 5Mo 18,1-2.2



Bibeltext der Schlachter 2000
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