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Wenn jemand sein Haus als dem HERRN heilig weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten.

3. Mose 27,14

Parallelstellen - der innere Zusammenhang der Bibel

7 Bibelstellen zu 3. Mose 27,14


Die unterschiedlichen Betonungen, der unterschiedliche Gebrauch eines Wortes, die Gegensätze und jeweiligen Sichtweisen dieser Verse auf die eine Wahrheit, lernen uns echte Weisheit. Die Grundlage dieser Parallelstellensammlung bildet das Werk »Treasury of Scripture Knowledge« (kurz: TSK). Möge es Ihnen zum Segen werden.





29 Wer ein Wohnhaus innerhalb einer ummauerten Stadt verkauft, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Einlösungsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so soll das Haus, das innerhalb der ummauerten Stadt ist, dem Käufer und seinen Nachkommen als unablöslich verbleiben; es soll im Halljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Feld des Landes gleichzurechnen; es besteht Einlösungsrecht, und sie sollen im Halljahr frei ausgehen.

3. Mose 25,29-31



0. Stelle: 3. Mose 25,29-31

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israels und sage ihnen: Wenn jemand ein [besonderes] Gelübde tut, so sollst du ihre Seelen folgendermaßen schätzen für den HERRN: Einen Mann vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Lebensjahr sollst du auf 50 Schekel Silber schätzen nach dem Schekel des Heiligtums.

3. Mose 27,3



1. Stelle: 3. Mose 27,3

11 Ist es aber irgendein unreines Tier, von dem man dem HERRN kein Opfer darbringen darf, so soll man das Tier vor den Priester stellen; und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben.

3. Mose 27,12



2. Stelle: 3. Mose 27,12

20 Will er aber das Feld nicht auslösen, oder wenn er das Feld einem anderen verkauft, so kann es nicht mehr ausgelöst werden; sondern das Feld soll, wenn es im Halljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Eigentum zu.

3. Mose 27,21



3. Stelle: 3. Mose 27,21

Denn alle Erstgeburt der Kinder Israels gehört mir, von Menschen und Vieh; an dem Tag, als ich alle Erstgeburt im Land Ägypten schlug, habe ich sie mir geheiligt.

4. Mose 8,17



4. Stelle: 4. Mose 8,17

Alles Gebannte in Israel soll dir gehören.

4. Mose 18,14



5. Stelle: 4. Mose 18,14

2 Ich will achthaben auf den vollkommenen Weg. Wann wirst du zu mir kommen? Ich will mit lauterem Herzen wandeln im Innern meines Hauses. 3 Ich will nichts Schändliches vor meine Augen stellen; das Tun der Abtrünnigen hasse ich, es soll mir nicht anhaften! 4 Ein verkehrtes Herz soll von mir weichen; von Bösem will ich nichts wissen! 5 Wer seinen Nächsten heimlich verleumdet, den will ich vertilgen; wer stolze Augen und ein hochmütiges Herz hat, den will ich nicht dulden. 6 Ich achte auf die Treuen im Land, sie sollen bei mir wohnen; wer auf unsträflichem Weg wandelt, der soll mir dienen.

7 In meinem Haus soll keiner wohnen, der Betrug verübt; wer Lügen redet, soll nicht bestehen vor meinen Augen.

Psalm 101,2-7



6. Stelle: Psalm 101,2-7
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Gefundene Verse als Stellenangabe: 3Mo 25,29-31; 27,3.12.21; 4Mo 8,17; 18,14; Ps 101,2-7



Bibeltext der Schlachter 2000
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