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Parallelstellen - der innere Zusammenhang der Bibel

14 Bibelstellen zu 5. Mose 19,11-17


Die unterschiedlichen Betonungen, der unterschiedliche Gebrauch eines Wortes, die Gegensätze und jeweiligen Sichtweisen dieser Verse auf die eine Wahrheit, lernen uns echte Weisheit. Die Grundlage dieser Parallelstellensammlung bildet das Werk »Treasury of Scripture Knowledge« (kurz: TSK). Möge es Ihnen zum Segen werden.




Passende Stellen gefunden in: 1. Mose | 2. Mose | 3. Mose | 4. Mose | 5. Mose | Sprüche




Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn im Bild Gottes hat Er den Menschen gemacht.

1. Mose 9,6



0. Stelle: 1. Mose 9,6

Du sollst nicht töten!

2. Mose 20,13



1. Stelle: 2. Mose 20,13

12 Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, der soll unbedingt sterben. 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand geschehen lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten frevelhaft handelt, sodass er ihn vorsätzlich umbringt, [sogar] von meinem Altar sollst du ihn wegholen, damit er stirbt!

2. Mose 21,12-14



2. Stelle: 2. Mose 21,12-14

Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand geschehen lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.

2. Mose 21,13



3. Stelle: 2. Mose 21,13

13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand geschehen lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll. 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten frevelhaft handelt, sodass er ihn vorsätzlich umbringt, [sogar] von meinem Altar sollst du ihn wegholen, damit er stirbt!

2. Mose 21,13-14



4. Stelle: 2. Mose 21,13-14

Und wenn jemand einen Menschen erschlägt, so muss er unbedingt getötet werden.

3. Mose 24,17



5. Stelle: 3. Mose 24,17

Und diese Städte sollen euch als Zuflucht dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben muss, ehe er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.

4. Mose 35,12



6. Stelle: 4. Mose 35,12

16 Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug schlägt, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden. 17 Schlägt er ihn mit einem Faustkeil, mit dem jemand getötet werden kann, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug in der Hand, mit dem man jemand totschlagen kann, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden. 19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten. 20 Stößt einer den anderen aus Hass, oder wirft er absichtlich etwas auf ihn, sodass er stirbt,

21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, sodass er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt getötet werden, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll den Totschläger töten, wenn er ihn antrifft.

4. Mose 35,16-21



7. Stelle: 4. Mose 35,16-21

Stößt einer den anderen aus Hass, oder wirft er absichtlich etwas auf ihn, sodass er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, sodass er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt getötet werden, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll den Totschläger töten, wenn er ihn antrifft.

4. Mose 35,20



8. Stelle: 4. Mose 35,20

22 Wenn er ihn aber aus Versehen, nicht aus Feindschaft stößt oder irgendein Gerät unabsichtlich auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgendeinen Stein, von dem man sterben kann, auf ihn wirft, sodass er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, und wollte ihm auch keinen Schaden zufügen, dann soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden.

4. Mose 35,24



9. Stelle: 4. Mose 35,24

Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für das Leben des Totschlägers, der des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt getötet werden.

4. Mose 35,31



10. Stelle: 4. Mose 35,31

Wenn es dir zu schwer wird, ein Urteil zu fällen in Sachen eines Mordes oder eines Streites oder einer Körperverletzung, bei irgendeiner Streitsache, die innerhalb deiner Tore vorkommt, dann mache dich auf und geh hinauf an den Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird.

5. Mose 17,8



11. Stelle: 5. Mose 17,8

Verflucht sei, wer seinen Nächsten heimlich erschlägt! Und das ganze Volk soll sagen: Amen!

5. Mose 27,24



12. Stelle: 5. Mose 27,24

Ein Mensch, der das Blut einer Seele auf dem Gewissen hat, Muss bis zum Grab flüchtig sein; niemand soll ihm helfen!

Sprüche 28,17



13. Stelle: Sprüche 28,17
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Gefundene Verse als Stellenangabe: 1Mo 9,6; 2Mo 20,13; 21,12-14.13.13-14; 3Mo 24,17; 4Mo 35,12.16-21.20.24.31; 5Mo 17,8; 27,24; Spr 28,17



Bibeltext der Schlachter 2000
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