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20 Will er aber das Feld nicht auslösen, oder wenn er das Feld einem anderen verkauft, so kann es nicht mehr ausgelöst werden; sondern das Feld soll, wenn es im Halljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Eigentum zu.

3. Mose 27,21

Parallelstellen - der innere Zusammenhang der Bibel

11 Bibelstellen zu 3. Mose 27,21


Die unterschiedlichen Betonungen, der unterschiedliche Gebrauch eines Wortes, die Gegensätze und jeweiligen Sichtweisen dieser Verse auf die eine Wahrheit, lernen uns echte Weisheit. Die Grundlage dieser Parallelstellensammlung bildet das Werk »Treasury of Scripture Knowledge« (kurz: TSK). Möge es Ihnen zum Segen werden.




Passende Stellen gefunden in: 3. Mose | 4. Mose | 5. Mose | Josua | Esra | Hesekiel




Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt im Land eine Freilassung ausrufen für alle, die darin wohnen. Es ist das Halljahr, in dem jeder bei euch wieder zu seinem Eigentum kommen und zu seiner Familie zurückkehren soll.

3. Mose 25,10



0. Stelle: 3. Mose 25,10

Wenn er ihn aber nicht entschädigen kann, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; dann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.

3. Mose 25,28



1. Stelle: 3. Mose 25,28

Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Feld des Landes gleichzurechnen; es besteht Einlösungsrecht, und sie sollen im Halljahr frei ausgehen.

3. Mose 25,31



2. Stelle: 3. Mose 25,31

Wenn jemand sein Haus als dem HERRN heilig weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten.

3. Mose 27,14



3. Stelle: 3. Mose 27,14

28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes, nichts, das jemand dem HERRN gebannt hat, von allem, was ihm gehört, es seien Menschen oder Vieh oder das Feld seines Eigentums, verkaufen oder auslösen; alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig. 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen auslösen, sondern er soll unbedingt getötet werden.

3. Mose 27,28-29



4. Stelle: 3. Mose 27,28-29

Alles Gebannte in Israel soll dir gehören.

4. Mose 18,14



5. Stelle: 4. Mose 18,14

Und es soll nicht irgendetwas von dem, was unter dem Bann ist, an deiner Hand haften, damit der HERR von der Glut seines Zornes ablässt und dir Barmherzigkeit erweist und sich über dich erbarmt und dich mehrt, wie er es deinen Vätern geschworen hat 19 – wenn du der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchst und alle seine Gebote hältst, die ich dir heute gebiete, sodass du tust, was recht ist in den Augen des HERRN, deines Gottes.

5. Mose 13,18



6. Stelle: 5. Mose 13,18

Aber diese Stadt und alles, was darin ist, soll dem Bann des HERRN verfallen sein! Nur die Hure Rahab soll am Leben bleiben, sie und alle, die bei ihr im Haus sind; denn sie hat die Boten verborgen, die wir aussandten.

Josua 6,17



7. Stelle: Josua 6,17

Wer aber binnen drei Tagen gemäß dem Rat der Obersten und Ältesten nicht kommen würde, dessen ganze Habe sollte mit dem Bann belegt und er selbst aus der Gemeinde der Weggeführten ausgeschlossen werden.

Esra 10,8

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zu Esra 10,8:

Gibt es auch heute – trotz unseres Zeitgeistes – noch Dinge, die für Gläubige verpflichtend sind?



8. Stelle: Esra 10,8

Sie sollen aber das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer essen; und alles, was in Israel dem Bann verfallen ist, soll ihnen gehören.

Hesekiel 44,29



9. Stelle: Hesekiel 44,29

So soll ihnen als ein Weihegeschenk von der Weihegabe des Landes [ein Bezirk] gehören, ein Hochheiliges, neben dem Gebiet der Leviten.

Hesekiel 48,12



10. Stelle: Hesekiel 48,12
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Gefundene Verse als Stellenangabe: 3Mo 25,10.28.31; 27,14.28-29; 4Mo 18,14; 5Mo 13,18; Jos 6,17; Esr 10,8; Hes 44,29; 48,12



Bibeltext der Schlachter 2000
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