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1 Und wenn eine Seele dadurch sündigt, dass sie etwas nicht anzeigt, obwohl sie die Fluchandrohung vernommen hat und Zeuge ist, weil sie es gesehen oder erfahren hat, und so Schuld auf sich bringt; 2 oder wenn jemand irgendetwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen Wildes oder das Aas eines unreinen Viehs oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres, und es ist ihm verborgen gewesen, und er wird unrein und schuldig; oder wenn jemand die Unreinheit eines Menschen anrührt, irgendetwas von alledem, womit man sich verunreinigen kann, und es ist ihm verborgen gewesen, er hat es aber nun erfahren und ist nun schuldig; 4 oder wenn jemand leichtfertig mit seinen Lippen schwört, Gutes oder Böses tun zu wollen, irgendetwas von dem, was ein Mensch so leichtfertig schwören mag, und es war ihm verborgen, er erkennt es aber nun und hat sich in einer dieser Sachen schuldig gemacht – 5 wenn er nun durch etwas Derartiges Schuld auf sich gebracht hat, so bekenne er, woran er sich versündigt hat, 6 und bringe dem HERRN sein Schuldopfer dar für seine Sünde, die er begangen hat, ein weibliches [Tier] vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege zum Sündopfer, und der Priester soll [damit] Sühnung für ihn erwirken wegen seiner Sünde.

3. Mose 5,3

Parallelstellen - der innere Zusammenhang der Bibel

10 Bibelstellen zu 3. Mose 5,3


Die unterschiedlichen Betonungen, der unterschiedliche Gebrauch eines Wortes, die Gegensätze und jeweiligen Sichtweisen dieser Verse auf die eine Wahrheit, lernen uns echte Weisheit. Die Grundlage dieser Parallelstellensammlung bildet das Werk »Treasury of Scripture Knowledge« (kurz: TSK). Möge es Ihnen zum Segen werden.




Passende Stellen gefunden in: 3. Mose | 4. Mose | Jesaja




Jedes Speisopfer eines Priesters soll ein Ganzopfer sein; es darf nicht gegessen werden.

3. Mose 6,16



0. Stelle: 3. Mose 6,16

Auch wenn eine Seele irgendetwas Unreines anrührt, es sei die Unreinheit eines Menschen oder ein unreines Vieh oder irgendeinen unreinen Gräuel, und isst doch von dem Fleisch des Friedensopfers, das dem HERRN gehört, dieselbe soll ausgerottet werden aus ihrem Volk.

3. Mose 7,21



1. Stelle: 3. Mose 7,21

Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Wenn eine Frau schwanger ist und einen Knaben gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein; sie soll unrein sein wie in den Tagen, an denen sie abgesondert ist wegen ihres Unwohlseins.

3. Mose 12,1



2. Stelle: 3. Mose 12,1

Das ist das Gesetz über die Aussatz-Plage an Kleidungsstücken, sie seien aus Wolle oder aus Leinen, am Gewebten und am Gewirkten und an irgendwelchem Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.

3. Mose 13,59



3. Stelle: 3. Mose 13,59

11 Und der Priester, der die Reinigung vollzieht, soll den, der gereinigt werden soll, und diese Dinge vor den HERRN stellen, vor den Eingang der Stiftshütte; und der Priester soll das eine Lamm nehmen und es als Schuldopfer darbringen samt dem Log Öl und soll es als Webopfer vor dem HERRN hin und her weben.

3. Mose 14,12



4. Stelle: 3. Mose 14,12

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israels und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluss von seinem Fleisch hat, so ist er unrein durch seinen Ausfluss. 3 Und zwar ist er unrein an diesem Ausfluss, wenn sein Fleisch den Ausfluss frei fließen lässt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausfluss, so ist er unrein. 4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluss Behaftete liegt, wird unrein, und alles, worauf er sitzt, wird unrein. 5 Und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend;

6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit Ausfluss Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. 7 Wer das Fleisch des mit Ausfluss Behafteten anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. 8 Wenn aber der mit einem Ausfluss Behaftete auf einen Reinen spuckt, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. 9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluss Behaftete reitet, wird unrein; 10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer so etwas trägt, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. 11 Und wen der mit einem Ausfluss Behaftete anrührt, ohne dass er zuvor die Hände mit Wasser gründlich gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. 12 Wenn der mit Ausfluss Behaftete ein irdenes Gefäß anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Gefäß soll man gründlich mit Wasser waschen. 13 Und wenn der mit Ausfluss Behaftete von seinem Ausfluss rein geworden ist, so soll er [von da an] sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch in lebendigem Wasser baden; so ist er rein. 14 Und am achten Tag soll er für sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, an den Eingang der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben. 15 Und der Priester soll sie opfern, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer; und so soll der Priester für ihn Sühnung erwirken vor dem HERRN wegen seines Ausflusses. 16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, auf das der Same kommt, soll man mit Wasser waschen; und es wird unrein sein bis zum Abend. 18 Und wenn ein Mann bei einer Frau liegt und ihm der Same entgeht, so sollen sie sich im Wasser baden, und sie werden unrein sein bis zum Abend. 19 Wenn eine Frau Ausfluss hat, und zwar den Blutfluss ihres Fleisches, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinheit verbleiben; und jeder, der sie anrührt, wird unrein sein bis zum Abend. 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinheit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein. 21 Und jeder, der ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. 22 Und wer immer einen Gegenstand anrührt, auf dem sie gesessen ist, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. 23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Lager ist oder auf einem Gegenstand, auf dem sie gesessen ist, wird unrein sein bis zum Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinheit an ihn, so wird er sieben Tage lang unrein sein, und jedes Lager, auf dem er liegt, wird unrein sein. 25 Wenn aber eine Frau ihren Blutfluss eine lange Zeit hat, außerhalb der Zeit ihrer [monatlichen] Unreinheit oder über die Zeit ihrer [monatlichen] Unreinheit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Ausflusses; wie in den Tagen ihrer [monatlichen] Unreinheit soll sie auch dann unrein sein. 26 Jedes Lager, worauf sie während der ganzen Zeit ihres Ausflusses liegt, soll sein wie das Lager ihrer [monatlichen] Unreinheit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, ebenso wie zur Zeit ihrer [monatlichen] Unreinheit. 27 Und jeder, der es anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Ausfluss, so soll sie sieben Tage zählen, danach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tag soll sie für sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zu dem Priester bringen, an den Eingang der Stiftshütte. 30 Und der Priester soll die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer opfern; und so soll der Priester für sie Sühnung erwirken vor dem HERRN wegen des Ausflusses ihrer Unreinheit. 31 So sollt ihr die Kinder Israels von ihrer Unreinheit absondern, damit sie nicht wegen ihrer Unreinheit sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die in ihrer Mitte ist. 32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluss hat, und über den, der einen Samenerguss hat, sodass er durch ihn unrein wird, 33 und über die, welche an ihrer Unreinheit leidet, und über solche, die einen Ausfluss haben, es sei ein Mann oder eine Frau, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.

3. Mose 15,1-33



5. Stelle: 3. Mose 15,1-33

4 Ist irgendjemand vom Samen Aarons aussätzig oder mit einem Ausfluss behaftet, so soll er von dem Heiligen nicht essen, bis er rein wird. Und wer irgendeinen durch einen Toten Verunreinigten anrührt oder einen Mann, der einen Samenerguss hat, 5 oder wer irgendein Gewürm anrührt, durch das er unrein wird, oder einen Menschen, an dem er sich verunreinigen kann wegen irgendetwas, was unrein macht; 6 wer so etwas anrührt, der ist unrein bis zum Abend und soll nicht von dem Heiligen essen, es sei denn, er badet zuvor seinen Leib im Wasser.

3. Mose 22,4-6



6. Stelle: 3. Mose 22,4-6

11 Wer einen Toten anrührt, irgendeinen Leichnam eines Menschen, der bleibt sieben Tage lang unrein. 12 Ein solcher soll sich mit diesem [Reinigungswasser] am dritten und am siebten Tag entsündigen, so wird er rein. Wenn er sich aber nicht am dritten und am siebten Tag entsündigt, so wird er nicht rein. 13 Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgendeines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigen will, der hat die Wohnung des HERRN verunreinigt: Ein solcher soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über ihn gesprengt worden ist, und er bleibt unrein; seine Unreinheit ist noch an ihm. 14 Das ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelt stirbt: Wer in das Zelt hineingeht, und jeder, der im Zelt ist, soll sieben Tage lang unrein sein. 15 Und jedes offene Gefäß, auf dem nicht ein Deckel festgebunden ist, ist unrein.

16 Auch wer auf freiem Feld einen mit dem Schwert Erschlagenen anrührt oder sonst einen Toten oder das Gebein eines Menschen oder ein Grab, der ist sieben Tage lang unrein.

4. Mose 19,11-16



7. Stelle: 4. Mose 19,11-16

Jeder, der einen Toten anrührt, die Leiche irgendeines Menschen, der gestorben ist, und sich nicht entsündigen will, der hat die Wohnung des HERRN verunreinigt: Ein solcher soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über ihn gesprengt worden ist, und er bleibt unrein; seine Unreinheit ist noch an ihm.

4. Mose 19,13



8. Stelle: 4. Mose 19,13

10 Der HERR hat seinen heiligen Arm entblößt vor den Augen aller Heiden; und alle Enden der Erde werden das Heil unseres Gottes sehen! – Weicht! Weicht! Geht hinaus von dort! Rührt nichts Unreines an! Geht hinaus aus ihrer Mitte! Reinigt euch, die ihr die Geräte des HERRN tragt!

Jesaja 52,11



9. Stelle: Jesaja 52,11
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Gefundene Verse als Stellenangabe: 3Mo 6,16; 7,21; 12,1; 13,59; 14,12; 15,1-33; 22,4-6; 4Mo 19,11-16.13; Jes 52,11



Bibeltext der Schlachter 2000
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