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Bibelstellenabfolge

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In diesem Halljahr soll jedermann wieder zu seinem Eigentum kommen.

3. Mose 25,13



0. Stelle: 3. Mose 25,13

Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Halljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israels; 34 aber das Feld des Weideplatzes bei ihren Städten darf nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum.

3. Mose 25,33



1. Stelle: 3. Mose 25,33

Dann soll er frei von dir ausgehen und seine Kinder mit ihm, und er soll wieder zu seiner Familie zurückkehren und zum Eigentum seiner Väter kommen.

3. Mose 25,41



2. Stelle: 3. Mose 25,41



Gefundene Verse als Stellenangabe: 3Mo 25,13.33.41



Bibeltext der Schlachter 2000
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