22 Wenn er ihn aber aus Versehen, nicht aus Feindschaft stößt oder irgendein Gerät unabsichtlich auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgendeinen Stein, von dem man sterben kann, auf ihn wirft, sodass er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, und wollte ihm auch keinen Schaden zufügen, dann soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden.
25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Zufluchtsstadt führen, in die er geflohen war; und er soll dort bleiben, bis zum Tod des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat. 26 Wenn allerdings der Totschläger aus dem Gebiet seiner Zufluchtsstadt, in die er geflohen ist, hinausgeht, 27 und der Bluträcher ihn außerhalb der Grenzen seiner Zufluchtsstadt findet, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld;
41 Damals sonderte Mose drei Städte aus, auf der anderen Seite des Jordan, gegen Sonnenaufgang, damit der Totschläger dorthin fliehen könne, der seinen Nächsten unabsichtlich getötet hat, ohne ihn zuvor gehasst zu haben, dass er in eine dieser Städte fliehe und am Leben bleibe, 43 nämlich Bezer in der Steppe, im Land der Ebene, für die Rubeniter, Ramot in Gilead für die Gaditer und Golan in Baschan für die Manassiter.
5 Wenn etwa jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu schlagen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt – dann soll er in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt; damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjagt, weil sein Herz erregt ist, und ihn ergreift, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlägt, obwohl er kein Todesurteil verdient, weil er zuvor keinen Hass gegen ihn gehabt hat.
11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn erschlägt, sodass er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte, 12 so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dort holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers übergeben, damit er stirbt.
11 Wenn aber jemand seinen Nächsten hasst und ihm auflauert und sich über ihn hermacht und ihn erschlägt, sodass er stirbt, und er flieht in eine dieser Städte, so sollen die Ältesten seiner Stadt hinschicken und ihn von dort holen lassen und ihn in die Hand des Bluträchers übergeben, damit er stirbt.
3 dass der Totschläger dorthin fliehen soll, der einen Menschen aus Versehen und ohne Absicht erschlägt, damit sie euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen. 4 Und er soll zu einer dieser Städte fliehen und draußen vor dem Stadttor stehen und seine Sache vor die Ältesten dieser Stadt bringen; dann sollen sie ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Platz geben, dass er bei ihnen wohnen kann. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände ausliefern, weil er seinen Nächsten ohne Absicht erschlagen hat und ihm zuvor nicht feind gewesen ist. 6 Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat und bis der Hohepriester stirbt, der zu derselben Zeit [im Amt] sein wird. Dann kann der Totschläger wieder zurückkehren und in seine Stadt gehen und in sein Haus, in die Stadt, aus der er geflohen ist.
4 Und er soll zu einer dieser Städte fliehen und draußen vor dem Stadttor stehen und seine Sache vor die Ältesten dieser Stadt bringen; dann sollen sie ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Platz geben, dass er bei ihnen wohnen kann. 5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände ausliefern, weil er seinen Nächsten ohne Absicht erschlagen hat und ihm zuvor nicht feind gewesen ist. 6 Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat und bis der Hohepriester stirbt, der zu derselben Zeit [im Amt] sein wird. Dann kann der Totschläger wieder zurückkehren und in seine Stadt gehen und in sein Haus, in die Stadt, aus der er geflohen ist.
Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände ausliefern, weil er seinen Nächsten ohne Absicht erschlagen hat und ihm zuvor nicht feind gewesen ist.
5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände ausliefern, weil er seinen Nächsten ohne Absicht erschlagen hat und ihm zuvor nicht feind gewesen ist. 6 Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat und bis der Hohepriester stirbt, der zu derselben Zeit [im Amt] sein wird. Dann kann der Totschläger wieder zurückkehren und in seine Stadt gehen und in sein Haus, in die Stadt, aus der er geflohen ist.
Dies waren die festgelegten Städte für alle Kinder Israels, auch für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnten, damit dahin fliehen könne, wer einen Menschen aus Versehen erschlagen hat, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers sterbe, ehe er vor der Gemeinde gestanden hat.
Und siehe, nun ist die ganze Verwandtschaft gegen deine Magd aufgestanden, und sie sagen: Gib den her, der seinen Bruder erschlagen hat, damit wir ihn töten für die Seele seines Bruders, den er umgebracht hat, und damit wir auch den Erben vertilgen! Sie wollen so den Funken auslöschen, der mir noch übrig geblieben ist, um meinem Mann keinen Namen und keine Nachkommenschaft auf Erden zu lassen.
Und sie machten sich auf und flohen in der Dämmerung und ließen ihre Zelte zurück und ihre Pferde und ihre Esel, das Lager, wie es stand, und flohen, um ihr Leben zu retten.
»Und sucht den Frieden der Stadt, in die ich euch weggeführt habe, und betet für sie zum HERRN; denn in ihrem Frieden werdet auch ihr Frieden haben!« -
Jeremia 29,7
Dies ist der einzige Vers, in dem das Wort Frieden dreimal vorkommt. Frieden hat selten mit dem Durchsetzen eigener Interessen zu tun!