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Bibelstellenabfolge

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Und diese Städte sollen euch als Zuflucht dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben muss, ehe er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.

4. Mose 35,12



0. Stelle: 4. Mose 35,12

Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, soll er ihn töten.

4. Mose 35,19



1. Stelle: 4. Mose 35,19

Wenn er ihn aber aus Versehen, nicht aus Feindschaft stößt oder irgendein Gerät unabsichtlich auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgendeinen Stein, von dem man sterben kann, auf ihn wirft, sodass er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, und wollte ihm auch keinen Schaden zufügen, 24 dann soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechtsbestimmungen entscheiden.

4. Mose 35,22



2. Stelle: 4. Mose 35,22



Gefundene Verse als Stellenangabe: 4Mo 35,12.19.22



Bibeltext der Schlachter 2000
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