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Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Zufluchtsstädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit dorthin fliehen kann, wer einen Totschlag begangen hat; und außerdem sollt ihr ihnen noch 42 Städte geben; 7 alle Städte, die ihr den Leviten gebt, sollen 48 Städte sein, samt ihren Weideplätzen.
Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug in der Hand, mit dem man jemand totschlagen kann, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden.
Jeden, der einen Menschen erschlägt – auf die Aussage der Zeugen hin soll man den Totschläger totschlagen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht, um gegen einen Menschen zur Hinrichtung auszusagen.
20 Stößt einer den anderen aus Hass, oder wirft er absichtlich etwas auf ihn, sodass er stirbt, oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, sodass er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt getötet werden, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll den Totschläger töten, wenn er ihn antrifft.
5 Wenn etwa jemand mit seinem Nächsten in den Wald geht, um Holz zu schlagen, und er ergreift mit seiner Hand die Axt, um das Holz abzuhauen, und das Eisen fährt von dem Stiel und trifft seinen Nächsten, dass er stirbt – dann soll er in eine dieser Städte fliehen, damit er am Leben bleibt; damit nicht der Bluträcher dem Totschläger nachjagt, weil sein Herz erregt ist, und ihn ergreift, weil der Weg so weit ist, und ihn totschlägt, obwohl er kein Todesurteil verdient, weil er zuvor keinen Hass gegen ihn gehabt hat.
Wenn er ihn aber mit einem eisernen Werkzeug schlägt, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden.
Schlägt er ihn mit einem Faustkeil, mit dem jemand getötet werden kann, sodass er stirbt, dann ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt getötet werden.
Wenn allerdings der Totschläger aus dem Gebiet seiner Zufluchtsstadt, in die er geflohen ist, hinausgeht, 27 und der Bluträcher ihn außerhalb der Grenzen seiner Zufluchtsstadt findet, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld; 28 denn jener sollte bis zum Tod des Hohenpriesters in seiner Zufluchtsstadt bleiben und erst nach dem Tod des Hohenpriesters wieder zum Land seines Eigentums zurückkehren.
Dem Mädchen aber sollst du nichts tun, weil das Mädchen keine Sünde getan hat, die den Tod verdient. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich gegen seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; so verhält es sich auch damit.
34 Den Geschlechtern aber der Söhne Meraris, den übrigen Leviten, wurden vom Stamm Sebulon gegeben: Jokneam und seine Weideplätze, Karta und seine Weideplätze, 35 Dimna und seine Weideplätze, Nahalal und seine Weideplätze; das sind 4 Städte; 36 und vom Stamm Ruben: Bezer und seine Weideplätze, Jahza und seine Weideplätze, 37 Kedemot und seine Weideplätze, Mephaat und seine Weideplätze; das sind 4 Städte; vom Stamm Gad aber Ramot in Gilead, die Freistadt für die Totschläger, und seine Weideplätze, Mahanajim und seine Weideplätze, 39 Hesbon und seine Weideplätze; Jaeser und seine Weideplätze; im ganzen 4 Städte.
Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Zufluchtsstadt führen, in die er geflohen war; und er soll dort bleiben, bis zum Tod des Hohenpriesters, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat.
So gaben sie den Söhnen des Priesters Aaron Hebron, die Zufluchtsstadt für die Totschläger, und seine Weideplätze, Libna und seine Weideplätze, 14 Jattir und seine Weideplätze, Estemoa und seine Weideplätze, 15 Holon und seine Weideplätze, Debir und seine Weideplätze, 16 Ain und seine Weideplätze, Jutta und seine Weideplätze, Beth-Schemesch und seine Weideplätze, das sind 9 Städte von diesen zwei Stämmen.
Und sie gaben ihnen Sichem, die Zufluchtsstadt für die Totschläger, und seine Weideplätze im Bergland Ephraim, ferner Geser und seine Weideplätze, 22 Kibzaim und seine Weideplätze, Beth-Horon und seine Weideplätze; das sind 4 Städte.
26 Wenn allerdings der Totschläger aus dem Gebiet seiner Zufluchtsstadt, in die er geflohen ist, hinausgeht, und der Bluträcher ihn außerhalb der Grenzen seiner Zufluchtsstadt findet, und der Bluträcher tötet den Totschläger, so hat er keine Blutschuld; 28 denn jener sollte bis zum Tod des Hohenpriesters in seiner Zufluchtsstadt bleiben und erst nach dem Tod des Hohenpriesters wieder zum Land seines Eigentums zurückkehren.
9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Rede zu den Kindern Israels und sage zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr euch Städte wählen, die euch als Zufluchtsstädte dienen, damit ein Totschläger, der einen Menschen aus Versehen erschlägt, dorthin fliehen kann.
1 Und der HERR redete zu Josua und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Bestimmt euch die Zufluchtsstädte, von denen ich euch durch Mose gesagt habe, dass der Totschläger dorthin fliehen soll, der einen Menschen aus Versehen und ohne Absicht erschlägt, damit sie euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen.
Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat und bis der Hohepriester stirbt, der zu derselben Zeit [im Amt] sein wird. Dann kann der Totschläger wieder zurückkehren und in seine Stadt gehen und in sein Haus, in die Stadt, aus der er geflohen ist.
Und diese Städte sollen euch als Zuflucht dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben muss, ehe er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat.
Vom Stamm Naphtali aber Kedesch in Galiläa, die Zufluchtsstadt für die Totschläger, und seine Weideplätze, Hammot-Dor und seine Weideplätze, Kartan und seine Weideplätze; das sind 3 Städte.
Unter dieser Bedingung aber darf ein Totschläger dahin fliehen und am Leben bleiben: Wenn er seinen Nächsten unabsichtlich erschlägt, ohne zuvor einen Hass auf ihn gehabt zu haben.
41 Damals sonderte Mose drei Städte aus, auf der anderen Seite des Jordan, gegen Sonnenaufgang, damit der Totschläger dorthin fliehen könne, der seinen Nächsten unabsichtlich getötet hat, ohne ihn zuvor gehasst zu haben, dass er in eine dieser Städte fliehe und am Leben bleibe, 43 nämlich Bezer in der Steppe, im Land der Ebene, für die Rubeniter, Ramot in Gilead für die Gaditer und Golan in Baschan für die Manassiter.
Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hände ausliefern, weil er seinen Nächsten ohne Absicht erschlagen hat und ihm zuvor nicht feind gewesen ist.
Da sprach der HERR zu ihm: Fürwahr, wer Kain totschlägt, der zieht sich siebenfache Rache zu! Und der HERR gab dem Kain ein Zeichen, damit ihn niemand erschlage, wenn er ihn fände.
Bereite dir den Weg [dahin] und teile das Gebiet deines Landes, das der HERR, dein Gott, dir zum Erbe gibt, in drei Teile; das soll geschehen, damit jeder Totschläger dahin fliehen kann.
Siehe, du vertreibst mich heute vom Erdboden, und ich muss mich vor deinem Angesicht verbergen und ruhelos und flüchtig sein auf der Erde. Und es wird geschehen, dass mich totschlägt, wer mich findet!
Den Söhnen Gersons aber, aus den Geschlechtern der Leviten, wurden von dem halben Stamm Manasse Golan in Baschan gegeben, die Zufluchtsstadt für die Totschläger, und seine Weideplätze, dazu Beestera und seine Weideplätze; das sind 2 Städte.
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Gefundene Verse als Stellenangabe: 4Mo 35,6.18.30.21; 5Mo 19,6; 4Mo 35,16.17.19.26; 5Mo 22,26; Jos 21,38; 4Mo 35,25; Jos 21,13.21; 4Mo 35,27.11.31; Jos 20,3.6; 4Mo 35,12; Jos 21,32; 5Mo 19,4; 4,42; Jos 20,5; 1Mo 4,15; 5Mo 19,3; 1Mo 4,14; Jos 21,27
»Und sucht den Frieden der Stadt, in die ich euch weggeführt habe, und betet für sie zum HERRN; denn in ihrem Frieden werdet auch ihr Frieden haben!« -
Jeremia 29,7
Dies ist der einzige Vers, in dem das Wort Frieden dreimal vorkommt. Frieden hat selten mit dem Durchsetzen eigener Interessen zu tun!