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Bibelstellenabfolge

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Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr halten kann, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Gast, damit er bei dir leben kann.

3. Mose 25,35



0. Stelle: 3. Mose 25,35

47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Gastes bei dir etwas erwirbt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, der ein Gast bei dir ist, oder einem Abkömmling von seiner Sippe verkauft, so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn bestehen; einer von seinen Brüdern kann ihn auslösen; 49 oder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels darf ihn auslösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seiner Familie kann ihn auslösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst auslösen.

3. Mose 25,48



1. Stelle: 3. Mose 25,48



Gefundene Verse als Stellenangabe: 3Mo 25,35.48



Bibeltext der Schlachter 2000
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