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Und Aaron soll in die Stiftshütte gehen und die leinenen Kleider ausziehen, die er anzog, als er in das Heiligtum ging, und soll sie dort lassen; 24 und er soll sein Fleisch im Wasser baden an heiliger Stätte und seine eigenen Kleider anziehen und hinausgehen und sein Brandopfer und das Brandopfer des Volkes opfern und Sühnung erwirken für sich und das Volk.

3. Mose 16,23

Suchergebnisse zu »Soll«

Suche: genau - mit Stichworten | Bibelstellen: 1843 | Verse: 1847

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Passende Stellen gefunden in: 2. Mose |


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Aber bei allen Kindern Israels soll kein Hund die Zunge regen, weder gegen Menschen noch gegen das Vieh, damit ihr erkennt, dass der HERR einen Unterschied macht zwischen Ägypten und Israel.

2. Mose 11,7



0. Stelle: 2. Mose 11,7

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron im Land Ägypten und sprach: Dieser Monat soll euch der Anfang der Monate sein, er soll für euch der erste Monat des Jahres sein.

2. Mose 12,2



1. Stelle: 2. Mose 12,2

Dieses Lamm aber soll makellos sein, männlich und einjährig. Von den Schafen oder Ziegen sollt ihr es nehmen, 6 und ihr sollt es aufbewahren bis zum vierzehnten Tag dieses Monats. Und die ganze Versammlung der Gemeinde Israels soll es zur Abendzeit schächten.

2. Mose 12,5



2. Stelle: 2. Mose 12,5

5 Dieses Lamm aber soll makellos sein, männlich und einjährig. Von den Schafen oder Ziegen sollt ihr es nehmen, und ihr sollt es aufbewahren bis zum vierzehnten Tag dieses Monats. Und die ganze Versammlung der Gemeinde Israels soll es zur Abendzeit schächten.

2. Mose 12,6



3. Stelle: 2. Mose 12,6

Und das Blut soll euch zum Zeichen dienen an euren Häusern, in denen ihr seid. Und wenn ich das Blut sehe, dann werde ich verschonend an euch vorübergehen; und es wird euch keine Plage zu eurem Verderben treffen, wenn ich das Land Ägypten schlagen werde.

2. Mose 12,13



4. Stelle: 2. Mose 12,13

Und dieser Tag soll euch zum Gedenken sein, und ihr sollt ihn feiern als ein Fest des HERRN bei euren [künftigen] Geschlechtern; als ewige Ordnung sollt ihr ihn feiern.

2. Mose 12,14



5. Stelle: 2. Mose 12,14

Sieben Tage lang sollt ihr ungesäuertes Brot essen; darum sollt ihr am ersten Tag den Sauerteig aus euren Häusern hinwegtun. Denn wer gesäuertes Brot isst vom ersten Tag an bis zum siebten Tag, dessen Seele soll ausgerottet werden aus Israel!

2. Mose 12,15



6. Stelle: 2. Mose 12,15

Sieben Tage lang darf sich kein Sauerteig in euren Häusern finden. Denn wer gesäuertes Brot isst, dessen Seele soll ausgerottet werden aus der Gemeinde Israels, er sei ein Fremdling oder ein Einheimischer im Land.

2. Mose 12,19



7. Stelle: 2. Mose 12,19

Und nehmt ein Büschel Ysop und taucht es in das Blut im Becken und bestreicht mit diesem Blut im Becken die Oberschwelle und die zwei Türpfosten; und kein Mensch von euch soll zu seiner Haustür hinausgehen bis zum Morgen!

2. Mose 12,22



8. Stelle: 2. Mose 12,22

Es ist eine Nacht, die dem HERRN gewissenhaft eingehalten werden soll, weil er sie aus dem Land Ägypten herausgeführt hat. Das ist diese Nacht, die dem HERRN gewissenhaft eingehalten werden soll, für alle Kinder Israels, für ihre [künftigen] Geschlechter.

2. Mose 12,42



9. Stelle: 2. Mose 12,42

In einem Haus soll man es essen. Ihr sollt von dem Fleisch nichts vor das Haus hinaustragen, und kein Knochen soll ihm zerbrochen werden.

2. Mose 12,46



10. Stelle: 2. Mose 12,46

Die ganze Gemeinde Israels soll es feiern.

2. Mose 12,47



11. Stelle: 2. Mose 12,47

Und wenn sich bei dir ein Fremdling aufhält und dem HERRN das Passah feiern will, so soll alles Männliche bei ihm beschnitten werden, und dann erst darf er hinzutreten, um es zu feiern; und er soll sein wie ein Einheimischer des Landes, denn kein Unbeschnittener darf davon essen.

2. Mose 12,48



12. Stelle: 2. Mose 12,48

Ein und dasselbe Gesetz soll für den Einheimischen und für den Fremdling gelten, der unter euch wohnt.

2. Mose 12,49



13. Stelle: 2. Mose 12,49

Man soll diese sieben Tage lang ungesäuertes [Brot] essen, und kein gesäuertes [Brot] soll bei dir gesehen werden; und kein Sauerteig soll gesehen werden in deinem ganzen Gebiet.

2. Mose 13,7



14. Stelle: 2. Mose 13,7

Und es soll dir wie ein Zeichen sein in deiner Hand und ein Erinnerungszeichen vor deinen Augen, damit das Gesetz des HERRN in deinem Mund sei, weil der HERR dich mit mächtiger Hand aus Ägypten herausgeführt hat.

2. Mose 13,9



15. Stelle: 2. Mose 13,9

11 Wenn dich nun der HERR in das Land der Kanaaniter bringt, wie er es dir und deinen Vätern geschworen hat, und es dir gibt, so sollst du alles, was den Mutterschoß als Erstes durchbricht, für den HERRN aussondern, auch jeden ersten Wurf vom Vieh, den du bekommst; alles, was männlich ist, soll dem HERRN gehören.

2. Mose 13,12



16. Stelle: 2. Mose 13,12

Und das soll dir wie ein Zeichen in deiner Hand sein und wie ein Erinnerungszeichen vor deinen Augen, dass uns der HERR mit mächtiger Hand aus Ägypten herausgeführt hat.

2. Mose 13,16



17. Stelle: 2. Mose 13,16

Der Feind sprach: Ich will sie jagen, ich will sie ergreifen; ich will den Raub verteilen, will meine Wut an ihnen auslassen! Ich will mein Schwert ziehen, meine Hand soll sie vertilgen!

2. Mose 15,9



18. Stelle: 2. Mose 15,9

Da sprach der HERR zu Mose: Siehe, ich will euch Brot vom Himmel regnen lassen; dann soll das Volk hinausgehen und täglich sammeln, was es braucht, damit ich es prüfe, ob es in meinem Gesetz wandeln wird oder nicht.

2. Mose 16,4



19. Stelle: 2. Mose 16,4

Das ist aber der Befehl, den der HERR gegeben hat: Jeder soll davon sammeln, so viel er zum Essen benötigt, einen Gomer je Kopf, nach der Zahl eurer Seelen; jeder nehme für die, die in seinem Zelt sind.

2. Mose 16,16



20. Stelle: 2. Mose 16,16

Und Mose sprach zu ihnen: Niemand soll etwas davon übrig lassen bis zum anderen Morgen!

2. Mose 16,19



21. Stelle: 2. Mose 16,19

Seht, der HERR hat euch den Sabbat gegeben; darum gibt er euch am sechsten Tag für zwei Tage Brot; so soll nun jeder an seiner Stelle bleiben, und niemand soll am siebten Tag seinen Platz verlassen!

2. Mose 16,29



22. Stelle: 2. Mose 16,29

Da schrie Mose zum HERRN und sprach: Was soll ich mit diesem Volk tun? Es fehlt nicht viel, und sie werden mich noch steinigen!

2. Mose 17,4



23. Stelle: 2. Mose 17,4

Und er sprach: Weil eine Hand [zum Schwur erhoben] ist auf dem Thron des HERRN, soll der Krieg des HERRN gegen Amalek währen von Geschlecht zu Geschlecht!

2. Mose 17,16



24. Stelle: 2. Mose 17,16

Niemandes Hand soll ihn anrühren, sonst soll derjenige unbedingt gesteinigt oder erschossen werden; es sei ein Tier oder ein Mensch, er soll nicht am Leben bleiben. Wenn aber das Horn anhaltend ertönt, dann sollen sie zum Berg kommen!

2. Mose 19,13



25. Stelle: 2. Mose 19,13

18 Und das ganze Volk nahm das Donnern und die Flammen wahr und den Schall der Schopharhörner und den rauchenden Berg. Als nun das Volk dies wahrnahm, zitterte es und stand von ferne, und es sprach zu Mose: Rede du mit uns, und wir wollen hören; aber Gott soll nicht mit uns reden, sonst müssen wir sterben!

2. Mose 20,19



26. Stelle: 2. Mose 20,19

1 Und das sind die Rechtsbestimmungen, die du ihnen vorlegen sollst: Wenn du einen hebräischen Sklaven kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebten soll er unentgeltlich freigelassen werden.

2. Mose 21,2



27. Stelle: 2. Mose 21,2

Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verheiratet gekommen, so soll seine Frau mit ihm gehen.

2. Mose 21,3



28. Stelle: 2. Mose 21,3

Hat ihm aber sein Herr eine Frau gegeben und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll die Frau samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.

2. Mose 21,4



29. Stelle: 2. Mose 21,4

5 Wenn aber der Sklave erklärt: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder, ich will nicht freigelassen werden!, so soll ihn sein Herr vor Gott bringen und ihn an die Tür oder den Pfosten stellen, und er soll ihm seine Ohren mit einem Pfriem durchbohren, damit er ihm diene für alle Zeiten.

2. Mose 21,6



30. Stelle: 2. Mose 21,6

Wenn aber jemand seine Tochter als Sklavin verkauft, so soll sie nicht wie die Sklaven freigelassen werden.

2. Mose 21,7



31. Stelle: 2. Mose 21,7

Wenn sie ihrem Herrn, der sie für sich bestimmt hatte, missfällt, so soll er sie loskaufen lassen; aber er hat keine Macht, sie unter ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.

2. Mose 21,8



32. Stelle: 2. Mose 21,8

Verheiratet er sie aber mit seinem Sohn, so soll er nach dem Recht der Töchter mit ihr handeln.

2. Mose 21,9



33. Stelle: 2. Mose 21,9

Wenn er sich aber eine andere nimmt, so soll er jener nichts schmälern an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Beiwohnung.

2. Mose 21,10



34. Stelle: 2. Mose 21,10

Wenn er diese drei Dinge nicht tut, so soll sie umsonst frei werden, ohne Lösegeld.

2. Mose 21,11



35. Stelle: 2. Mose 21,11

Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, der soll unbedingt sterben.

2. Mose 21,12



36. Stelle: 2. Mose 21,12

Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand geschehen lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, wohin er fliehen soll.

2. Mose 21,13



37. Stelle: 2. Mose 21,13

Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll unbedingt sterben.

2. Mose 21,15



38. Stelle: 2. Mose 21,15

Wer einen Menschen raubt, sei es, dass er ihn verkauft oder dass man ihn noch in seiner Hand findet, der soll unbedingt sterben.

2. Mose 21,16



39. Stelle: 2. Mose 21,16

Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll unbedingt sterben.

2. Mose 21,17



40. Stelle: 2. Mose 21,17

18 Wenn Männer miteinander streiten und einer schlägt den anderen mit einem Stein oder mit der Faust, dass er nicht stirbt, aber im Bett liegen muss: Wenn er so weit wiederhergestellt wird, dass er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, straflos bleiben; nur soll er ihn für das Versäumte entschädigen und für seine völlige Heilung sorgen.

2. Mose 21,19



41. Stelle: 2. Mose 21,19

Und wer seinen Sklaven oder seine Sklavin mit einem Stock schlägt, sodass sie ihm unter der Hand sterben, der soll unbedingt bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schaden ist.

2. Mose 21,20



42. Stelle: 2. Mose 21,20

20 Und wer seinen Sklaven oder seine Sklavin mit einem Stock schlägt, sodass sie ihm unter der Hand sterben, der soll unbedingt bestraft werden; stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schaden ist.

2. Mose 21,21



43. Stelle: 2. Mose 21,21

Wenn Männer sich streiten und eine schwangere Frau stoßen, sodass eine Frühgeburt eintritt, aber sonst kein Schaden entsteht, so muss [dem Schuldigen] eine Geldstrafe auferlegt werden, wie sie der Ehemann der Frau festsetzt; und er soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.

2. Mose 21,22



44. Stelle: 2. Mose 21,22

Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen für das Auge.

2. Mose 21,26



45. Stelle: 2. Mose 21,26

Und wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.

2. Mose 21,27



46. Stelle: 2. Mose 21,27

Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man es unbedingt steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Rindes aber soll unbestraft bleiben.

2. Mose 21,28



47. Stelle: 2. Mose 21,28

Ist aber das Rind seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Eigentümer deshalb verwarnt, hat es aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll das Rind, das einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Eigentümer soll sterben.

2. Mose 21,29



48. Stelle: 2. Mose 21,29

Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele so viel geben, wie man ihm auferlegt.

2. Mose 21,30



49. Stelle: 2. Mose 21,30

Wenn es einen Sohn oder eine Tochter stößt, so soll man ihn auch nach diesem Recht behandeln.

2. Mose 21,31



50. Stelle: 2. Mose 21,31

Wenn aber das Rind einen Sklaven stößt oder eine Sklavin, so soll man ihrem Herrn 30 Schekel Silber bezahlen; das Rind aber muss gesteinigt werden.

2. Mose 21,32



51. Stelle: 2. Mose 21,32

33 Wenn jemand eine Zisterne aufdeckt oder eine solche gräbt und sie nicht zudeckt, und es fällt ein Rind oder Esel hinein, so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehs mit Geld zu entschädigen, das tote Tier aber soll ihm gehören.

2. Mose 21,34



52. Stelle: 2. Mose 21,34

Wusste man aber, dass das Rind schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr es doch nicht in Verwahrung getan, so soll er das Rind ersetzen und das tote behalten.

2. Mose 21,36



53. Stelle: 2. Mose 21,36

Wenn jemand ein Rind stiehlt oder ein Schaf und es schlachtet oder verkauft, so soll er fünf Rinder für eines erstatten und vier Schafe für eines.

2. Mose 21,37



54. Stelle: 2. Mose 21,37

1 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, sodass er stirbt, so hat man keine Blutschuld; ist aber die Sonne über ihm aufgegangen, so hat man Blutschuld. [Der Dieb] soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.

2. Mose 22,2

×

zu 2. Mose 22,2:

Wer gestohlen hatte konnte im alten Israel zum Sklaven werden. Auch wir Menschen werden durch unsere bösen Werke immer mehr Sklaven der Sünde (vgl. Römer 6,23).



55. Stelle: 2. Mose 22,2

Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Rind, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten.

2. Mose 22,3



56. Stelle: 2. Mose 22,3

Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg abweiden lässt und er lässt dem Vieh freien Lauf, dass es auch das Feld eines anderen abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben.

2. Mose 22,4



57. Stelle: 2. Mose 22,4

Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frisst einen Garbenhaufen oder das stehende Getreide oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, unbedingt den Schaden ersetzen.

2. Mose 22,5



58. Stelle: 2. Mose 22,5

Wenn einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zur Verwahrung gibt und es wird aus dem Haus des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.

2. Mose 22,6



59. Stelle: 2. Mose 22,6

Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll der Hausherr vor Gott treten, ob er sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat.

2. Mose 22,7



60. Stelle: 2. Mose 22,7

Bei jedem Fall von Veruntreuung, sei es ein Rind, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid oder was sonst abhandengekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat es! – so soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen.

2. Mose 22,8



61. Stelle: 2. Mose 22,8

9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder ein Rind oder ein Schaf oder irgendein Vieh zu hüten gibt und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne dass es jemand sieht, so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, dass jener sich nicht am Gut seines Nächsten vergriffen hat; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten.

2. Mose 22,10



62. Stelle: 2. Mose 22,10

Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; 12 wenn es aber [von einem wilden Tier] zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muss er es nicht.

2. Mose 22,11



63. Stelle: 2. Mose 22,11

11 Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; wenn es aber [von einem wilden Tier] zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muss er es nicht.

2. Mose 22,12



64. Stelle: 2. Mose 22,12

Will aber ihr Vater sie ihm überhaupt nicht geben, so soll er ihm so viel bezahlen, wie der Brautpreis für eine Jungfrau beträgt.

2. Mose 22,16

×

zu 2. Mose 22,16:

Sünde kostet immer etwas!



65. Stelle: 2. Mose 22,16

Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll unbedingt sterben.

2. Mose 22,18



66. Stelle: 2. Mose 22,18

Jeder, der den Göttern opfert und nicht dem HERRN allein, der soll dem Bann verfallen.

2. Mose 22,19



67. Stelle: 2. Mose 22,19

25 Wenn du je das Obergewand deines Nächsten als Pfand nimmst, so sollst du es ihm wiedergeben bis zum Sonnenuntergang; denn es ist seine einzige Decke, das Gewand, das er auf der Haut trägt! Worin soll er sonst schlafen? Wenn er aber zu mir schreit, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.

2. Mose 22,26



68. Stelle: 2. Mose 22,26

Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten: Sieben Tage sollst du ungesäuertes Brot essen zur bestimmten Zeit im Monat Abib, so wie ich es dir befohlen habe; denn in diesem [Monat] bist du aus Ägypten ausgezogen. Und man soll nicht mit leeren Händen vor meinem Angesicht erscheinen.

2. Mose 23,15



69. Stelle: 2. Mose 23,15

Du sollst das Blut meiner Opfer nicht zusammen mit Sauerteig darbringen, und das Fett meiner Festopfer soll nicht bleiben bis zum anderen Morgen.

2. Mose 23,18



70. Stelle: 2. Mose 23,18

Es soll keine Fehlgebärende oder Unfruchtbare in deinem Land sein; ich will die Zahl deiner Tage vollmachen.

2. Mose 23,26



71. Stelle: 2. Mose 23,26

Aber Mose allein soll sich zu dem HERRN nahen; jene sollen sich nicht nahen, und das Volk soll nicht mit ihnen heraufkommen!

2. Mose 24,2



72. Stelle: 2. Mose 24,2

Und sie sollen eine Lade aus Akazienholz anfertigen, zweieinhalb Ellen soll ihre Länge sein, anderthalb Ellen ihre Breite und anderthalb Ellen ihre Höhe.

2. Mose 25,10



73. Stelle: 2. Mose 25,10

Du sollst auch einen Sühnedeckel aus reinem Gold anfertigen; zweieinhalb Ellen soll seine Länge und anderthalb Ellen seine Breite sein.

2. Mose 25,17



74. Stelle: 2. Mose 25,17

Du sollst auch einen Tisch aus Akazienholz herstellen; zwei Ellen soll seine Länge sein und eine Elle seine Breite und anderthalb Ellen seine Höhe.

2. Mose 25,23



75. Stelle: 2. Mose 25,23

Und du sollst die Tragstangen aus Akazienholz machen und sie mit Gold überziehen; mit ihnen soll der Tisch getragen werden.

2. Mose 25,28



76. Stelle: 2. Mose 25,28

Du sollst auch einen Leuchter aus reinem Gold anfertigen; in getriebener Arbeit soll dieser Leuchter gemacht werden; sein Fuß und sein Schaft, seine Kelche, Knäufe und Blüten sollen aus einem Stück mit ihm sein.

2. Mose 25,31



77. Stelle: 2. Mose 25,31

An dem einen Arm sollen drei Kelche wie Mandelblüten sein, mit je einem Knauf und einer Blüte, und drei Kelche wie Mandelblüten an dem anderen Arm, mit je einem Knauf und einer Blüte. So soll es bei den sechs Armen sein, die aus dem Leuchter herauskommen.

2. Mose 25,33



78. Stelle: 2. Mose 25,33

Aber der Schaft des Leuchters soll vier Kelche wie Mandelblüten haben, mit seinen Knäufen und Blüten; 35 nämlich einen Knauf unter zwei Armen, und [wieder] einen Knauf unter zwei Armen, und [noch] einen Knauf unter zwei Armen; so bei den sechs Armen, die aus dem Leuchter herauskommen.

2. Mose 25,34



79. Stelle: 2. Mose 25,34

Denn ihre Knäufe und Arme sollen aus einem Stück mit ihm sein; das Ganze soll eine getriebene Arbeit sein, aus reinem Gold.

2. Mose 25,36



80. Stelle: 2. Mose 25,36

Und du sollst seine sieben Lampen machen, und man soll seine Lampen aufsteigend anordnen, damit sie das, was vor ihm liegt, erleuchten.

2. Mose 25,37



81. Stelle: 2. Mose 25,37

Aus einem Talent reinen Goldes soll man ihn machen mit allen diesen Geräten.

2. Mose 25,39



82. Stelle: 2. Mose 25,39

Die Länge einer Zeltbahn soll 28 Ellen sein und ihre Breite 4 Ellen; diese Zeltbahnen sollen alle ein Maß haben.

2. Mose 26,2



83. Stelle: 2. Mose 26,2

Du sollst 50 Schleifen am [Ende der] einen Zeltbahn machen und 50 Schleifen am äußersten Ende der anderen Zeltbahn, bei der anderen Verbindungsstelle; von diesen Schleifen soll je eine der anderen gegenüberstehen.

2. Mose 26,5



84. Stelle: 2. Mose 26,5

Die Länge einer Zeltbahn soll 30 Ellen sein, die Breite aber 4 Ellen. Und alle elf Zeltbahnen sollen ein Maß haben.

2. Mose 26,8



85. Stelle: 2. Mose 26,8

Aber von dem Überhang, der an den Zeltbahnen des Zeltes überschüssig ist, soll eine halbe Zeltbahn an der Rückseite der Wohnung überhängen.

2. Mose 26,12



86. Stelle: 2. Mose 26,12

Von dem Überschuss an der Länge der Zeltbahn des Zeltes soll eine Elle auf dieser und eine Elle auf der anderen Seite überhängen, auf beiden Seiten der Wohnung, um sie auf beiden Seiten zu bedecken.

2. Mose 26,13



87. Stelle: 2. Mose 26,13

Die Länge eines Brettes soll 10 Ellen sein und die Breite eines Brettes anderthalb Ellen.

2. Mose 26,16



88. Stelle: 2. Mose 26,16

Zwei Zapfen soll ein Brett haben, einer dem anderen gegenüberstehend. So sollst du es bei allen Brettern der Wohnung machen.

2. Mose 26,17



89. Stelle: 2. Mose 26,17

Und der mittlere Riegel soll mitten durch die Bretter hindurchgehen von einem Ende zum anderen.

2. Mose 26,28



90. Stelle: 2. Mose 26,28

Und hänge den Vorhang unter die Klammern. Und die Lade des Zeugnisses sollst du innerhalb des Vorhangs setzen; und der Vorhang soll für euch eine Scheidewand sein zwischen dem Heiligen und dem Allerheiligsten.

2. Mose 26,33



91. Stelle: 2. Mose 26,33

Und du sollst einen Altar aus Akazienholz herstellen, 5 Ellen lang und 5 Ellen breit; viereckig soll der Altar sein und 3 Ellen hoch.

2. Mose 27,1



92. Stelle: 2. Mose 27,1

Aus Brettern sollst du ihn herstellen, sodass er inwendig hohl ist; wie es dir auf dem Berg gezeigt worden ist, so soll man ihn herstellen.

2. Mose 27,8



93. Stelle: 2. Mose 27,8

Am Eingang des Vorhofs aber soll ein Vorhang sein, 20 Ellen lang, aus [Garnen von] blauem und rotem Purpur und Karmesin und gezwirntem Leinen in Buntwirkerarbeit, dazu vier Säulen auf ihren Füßen.

2. Mose 27,16



94. Stelle: 2. Mose 27,16

Und die Länge des Vorhofs soll 100 Ellen betragen, die Breite 50 Ellen, die Höhe 5 Ellen; [die Behänge] sollen aus gezwirntem Leinen und die Füße [der Säulen] aus Erz sein.

2. Mose 27,18



95. Stelle: 2. Mose 27,18

In der Stiftshütte, außerhalb des Vorhangs, der vor dem Zeugnis hängt, sollen Aaron und seine Söhne es zurichten, vom Abend bis zum Morgen, vor dem HERRN. Das ist eine ewige Ordnung, die von den Kindern Israels eingehalten werden soll bei ihren [künftigen] Geschlechtern.

2. Mose 27,21



96. Stelle: 2. Mose 27,21

Zwei verbindende Schulterstücke soll es haben an seinen beiden Enden, und so soll es verbunden werden.

2. Mose 28,7



97. Stelle: 2. Mose 28,7

Und der gewirkte Gürtel, der darauf liegt und mit dem es angebunden wird, soll von der gleichen Arbeit sein, aus dem gleichen Stoff: aus Gold, aus [Garnen] von blauem und rotem Purpur und Karmesin und aus gezwirntem Leinen.

2. Mose 28,8



98. Stelle: 2. Mose 28,8

Und du sollst die beiden Steine auf die Schulterstücke des Ephod heften, dass sie Steine des Gedenkens seien für die Kinder Israels; und Aaron soll ihre Namen auf seinen beiden Schultern tragen zum Gedenken vor dem HERRN.

2. Mose 28,12



99. Stelle: 2. Mose 28,12

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Gefundene Verse als Stellenangabe: 2Mo 11,7; 12,2.5.6.13.14.15.19.22.42.46.47.48.49; 13,7.9.12.16; 15,9; 16,4.16.19.29; 17,4.16; 19,13; 20,19; 21,2.3.4.6.7.8.9.10.11.12.13.15.16.17.19.20.21.22.26.27.28.29.30.31.32.34.36.37; 22,2.3.4.5.6.7.8.10.11.12.16.18.19.26; 23,15.18.26; 24,2; 25,10.17.23.28.31.33.34.36.37.39; 26,2.5.8.12.13.16.17.28.33; 27,1.8.16.18.21; 28,7.8.12



Bibeltext der Schlachter 2000
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